Das Bundesgericht veröffentlicht das Urteil in einer Klage, die der Holocaust-Leugner René-Louis Berclaz gegen seine Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung angestrengt hatte. Berclaz hatte den Ausstand des Gerichtspräsidenten verlangt, da dessen Vater regelmässig eine Synagoge besucht habe, und folglich wohl der jüdischen Religion angehöre und folglich nicht unparteiisch könne. In seiner Eingabe ans Bundesgericht hatte er darauf beharrt, dass der Richter, wegen seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen mit Personen jüdischen Glaubens, die durch die Gegenstand des Strafverfahrens bildenden antisemitischen Taten, nicht der verfassungsmässig garantierten richterlichen Unabhängigkeit nicht genüge. Das Bundesgericht weist die "schlecht begründete" Klage kurz und bündig ab.