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Lausanne9. Juli 2003

Das Bundesgericht diskutiert öffentlich zwei Entscheide, welche die Einbürgerungspolitik in Zukunft massgeblich prägen werden.
Am Morgen erklärt das Gericht die Initiative "Einbürgerungen vors Volk", die die Stadtzürcher SVP eingereicht und der Zürcher Regierungsrat für ungültig erklärt hat, einstimmig für ungültig. Die fünf RichterInnen befinden, dass Einbürgerungsentscheide an der Urne verfassungswidrig seien. Laut Bundesgericht muss gemäss Verfassung ein allfälliger Entscheid begründet werden. Bei einer Abstimmung an der Urne ohne Begründung werde daher das rechtliche Gehör einer Person verletzt. Dabei könnte bei Einbürgerungsentscheiden nur mit einer Begründung Willkür und Diskriminierung begegnet werden. Auch Entscheide an Gemeindeversammlungen erachtet das Bundesgericht zumindest als "zweifelhaft".

Am Nachmittag entscheiden die RichterInnen über die Beschwerde (Verletzung des Diskriminierungsverbotes und der Begründungspflicht) von abgewiesenen Einbürgerungswilligen aus Emmen. (Siehe Emmen 12. März 2000)
Sie heissen die Beschwerde einstimmig gut und weisen die Gesuche an den Regierungsrat zum Entscheid im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtssprechung zurück.