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Lausanne22. September 2016

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Zürcher Obergerichtes gegen den Neonazi Sebastien N., der im Mai 2012 im Zürcher Niederdorf einen Gesinnungskameraden angeschossen hatte. Der Verurteilte wollte eine milderes Urteil, die Oberstaatsanwaltschaft Zürich eine Verwahrung. Somit bleibt das Urteil bei 14 Jahren Freiheitsentzug und einer ambulanten Psychotherapie.