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Lausanne5. September 2016

Die Tageszeitung "24heures" berichtet: Das Kantonsgericht des Kantons Waadt verurteilt einen Ingenieur, der nach dem «Charlie-Hebdo»-Attentat den Muslimen mit einer «Kristallnacht» gedroht hatte. In zwei Einträgen auf Facebook liess der Ingenieur und Familienvater am Tag des Attentates seiner Wut freien und aggressiven Lauf. Zuerst schrieb er Anfang vergangenen Jahres: «Ich organisiere eine Kristallnacht. Wer kommt auch, um ‹Muzz› zu verbrennen?» Drei Stunden später fügte er hinzu, er habe nun bald eine Pistole und eine Pump Gun. Mindestens einem Besucher seines Facebook-Kontos war dieser Aufruf zu viel des Schlechten. Er orientierte die Strafbehörden. Nun hat das Kantonsgericht den Schreiber wegen Rassendiskriminierung zu 25 Tagessätzen auf Bewährung und zu einer Busse von 150 Franken verurteilt. Schmerzlicher ans Portemonnaie gehen die 3000 Franken Gerichtskosten. Der Verurteilte hatte vorgebracht, er habe im Affekt geschrieben und den Worten nicht Taten folgen lassen wollen. Das Gericht erinnerte daran, dass die «Kristallnacht» einer der «Kulminationspunkte» des Antisemitismus im nationalsozialistischen Deutschland gewesen sei. Und mit dem Ausdruck «Muzz» habe der Verfasser eindeutig die «Muslime» insgesamt gemeint. Die Richter bestätigten auch die Schweizer Rechtsprechung: Wer in den Sozialen Medien schreibt, der verliert die Kontrolle über die Verbreitung und folglich können Einträge nicht mehr als «privat» angesehen werden.