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Lausanne16. August 2004

Das Bundesgericht veröffentlicht seinen Grundsatzentscheid zum Tatbestandsmerkmal "Oeffentlichkeit" im Tatbestand der Rassendiskriminierung: "Es gelten vielmehr inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen. Als privat sind Äusserungen anzusehen, die im Familien- und Freundkreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen." Und auch: "Eine gemeinsame Gesinnung der Teilnehmer vermag den öffentlichen Charakter einer Veranstaltung im Sinne von Art. 261bis StGB nicht auszuschliessen, wenn die Gesinnungsgenossen nicht auch persönlich miteinander verbunden sind. Ebenso wenig können Versammlungen schon deshalb als privat gelten, weil eine Einlasskontrolle durchgeführt und der Zugang nur einem besonderen Publikum gestattet wird."
Das Bundesgerichtsurteil stösst auf heftige Kritik der nationalistischen Rechten wie auch der Rechtsextremisten. So reicht beispielsweise der Berner SD-Nationalrat Bernhard Hess eine Motion zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm ein, unterstützt von vielen SVP-Nationalräten wie auch vereinzelten FDP-Exponenten. In einem Mediencomminique droht die SVP den Bundesrichtern: "Mit einschneidenden Konsequenzen bei der nächsten Wahl des Bundesgerichts muss gerechnet werden."

Ausgelöst hat das Verfahren ein Veranstaltung, die Ende April 1999 in Seedorf/Kanton Bern stattffand. Die «Nationale Offensive» organisierte ein Treffen in einer Waldhütte. Roger Wüthrich, Exponent der Avalon Gemeinschaft, hielt einen Vortrag zum Thema «Die Entstehung der SS und Waffen-SS». Unter anderem erklärte er: «Der Aufstand der bestausgerüsteten Juden im Warschauer Ghetto konnte nur nach Wochen durch Einheiten des Heeres, der Polizei, zweier Waffen-SS-Ersatzbataillone und der Brigade 'Dirlewanger', die zu diesem Kampf herangezogen wurden, bereinigt werden». Nach dem Vortrag beschlagnahmte die Polizei verschiedene Schlag- und Stichwaffen, sowie rechtsextremes Material (Propagandaschriften und Tonträger), wie auch das Referatmanuskript. Die Untersuchungsbehörden eröffneten eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, sowohl gegen den Referenten Roger Wüthrich wie auch Adrian Segessenmann, Exponent der organisierenden Vereinigung Nationale Offensive. Kreisgericht und Obergericht sprachen die beiden Angeschuldigten jedoch frei, da das Strafbestandsmerkmal "Oeffentlichkeit» nicht gegeben sei. Der Staatsanwalt appellierte an das Bundesgericht, das Ende Mai 2004 in einem Grundsatzentscheid den Begriff «Öffentlichkeit» neu definierte. Öffentlich sei alles, was nicht im privaten Rahmen erfolge. «Als privat sind Äusserungen anzusehen, die im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen»