Laufen BL2. Mai 2003
Die "Basler Zeitung" berichtet, dass die beiden Verantwortlichen der "offiziellen Laufner Fasnachtszeitung" wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 200 Franken verurteilt worden sind. Sowohl Max Wey, Leiter der öffentlichen Sicherheitsabteilung der Einwohnergemeinde, wie auch Hansjörg Gygi, Herrausgeber des örtlichen Infoblattes, rekurrieren gegen den Entscheid des Statthalteramtes. Die beiden Männer sind verantwortlich für einen Text, der schwarzen Asylbewerbern unterstellt hatte, sie kämen "aus dem Gebüsch oder aus dem Dschungel, sei wüssten nicht mal, wie alt sie seien, und wie würden stehlen." (Siehe Laufen BL, 22. Februar 2003)