Das Bezirksgericht Kreuzlingen begründet das Urteil in jener Klage, die JSVP-Präsident Benjamin Kasper gegen die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA angestrengt hatte und die das Gericht bereits Mitte März abgewiesen hatte. Kasper wollte ganz offensichtlich eine kritische Stimme zum Schweigen bringen. Anlass für die Klage war ein Eintrag, den ich für die Chronologie "Rassismus in der Schweiz" verfasste, nachdem die JSVP Anfang November 2009 in Frauenfeld für die Annahme der Minarettverbotsinitative zur Demonstration aufgerufen hatte. Ich schrieb: "Nur rund 20 Personen beteiligen sich an einer Junge SVP-Kundgebung für ein Minarettverbot. Gemäss dem Veranstaltungsbericht betont Benjamin Kasper, Präsident der JSVP Thurgau, dass es an der Zeit sei, der Ausbreitung des Islams Einhalt zu gebieten. Und weiter fügt er an: Die Schweizer Leitkultur, welcher das Christentum zugrunde liege, dürfe sich nicht von anderen Kulturen verdrängen lassen. Ein symbolisches Zeichen wie das Minarettverbot sei daher ein Ausdruck für den Erhalt der eigenen Identität. Auch SVP-Kantonsrat Hermann Lei spricht zu den wenigen Anwesenden; nichtsdestotrotz schreibt die Jungpartei von "einem vollen Erfolg". Kasper klagte später auf Persönlichkeitsverletzung und wollte meinen Kurztext sogar für seine Stellenlosigkeit verantwortlich machen. (Er verlangt denn auch über 30'000 Franken Schadenersatz.) Das Bezirksgericht erkannte nun, dass "die Berichterstattug über den Kläger gerade in Zusammenhang mit der Minarett-Initiative durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt" sei. Auch sei die Wertung ("verbaler Rassismus") "angesichts der konkreten Umstände gerechtfertigt und damit nicht widerrechtlich".
Nachtrag 9. Juni 2011: Kasper zieht das Urteil an das Obergericht weiter.