Der Regierungsrat schlägt vor, dasss künftig Gemeindeversammlungen mit offener Abstimmung abschliessend über Einbürgerungsgesuche entscheiden sollen. Er schickt eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Schwyzer Regierung reagiert damit auf die pauschale Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen an der Urne. Davon waren in jüngster Vergangenheit vor allem Personen aus dem Balkan und aus der Türkei betroffen. Diese Ablehnungen würden von den Betroffenen, aber auch von Schweizerinnen und Schweizern als willkürlich empfunden. Die Gewähr für ein diskriminierungsfreies Einbürgerungsverfahren will auch der Schwyzer Regierungsrat nicht geben: Die Einbürgerung bleibe aber ein politischer Entscheid, einen Rechtsanspruch werde es auch künftig im Kanton Schwyz nicht geben.