Vor dem Bezirksgericht müssen sich vier Männer verantworten, die Anfang Mai 2008 in Langnau am Albis einen Brandanschlag verübten. Das Feuer verwüstete ein Haus, in dem sich eine Bar befand, geführt von einem Mann türkischer Herkunft. Brandstiftung stehe "im Vordergrund der Ermittlungen", meldete damals die Zürcher Kantonspolizei. Knapp fünf Jahre später macht nun die "Zürichsee-Zeitung" publik, dass es sich um einen Brandanschlag von Rechtsextremen handelte und dass zwei Menschen damals nur mit Glück unverletzt blieben. Drei Schweizer und ein Deutscher, wohnhaft in Zürich, Basel und Frauenfeld, inzwischen 24-bis 33jährig, hatten in der Tatnacht zuerst eine rechtsextreme Veranstaltung besucht. Vor dem Bezirksgericht Horgen" behaupten sie, es sei "ein Konzert in der Nähe von Luzern" gewesen. Es war der Tag, da in der Innerschweiz die "Gründungsfeier" des "Waldstätterbundes" stattfand. Auf ihrem Heimweg kam den vier Gesinnungskameraden dann die Idee "etwas anzuzünden", zuerst dachten sie an einen alten VW-Bus, ein Asylheim, eine Unterkunft von "Zigeunern". Sie entschieden sich für die Bar in Langnau, da sie von einem Türken geführt werde, mit dem sie einmal eine Auseinandersetzung gehabt hatten. Auch behaupten sie, das Gerücht habe zirkuliert, der Barbesitzer handle mit Drogen. Selbstverständlich meinen die vier Brandstifter vor den Richtern nun, sie hätten sich inzwischen von der rechtsextremen Szene losgelöst. Das Bezirksgericht urteilt nachsichtig milde, die vier Brandstifter erhalten Gefängnisstrafen von 22 bis 30 Monaten, meist bedingt. Nur zwei Neonazis müssen für 6 Monate unbedingt in den Knast, allerdings haben die Täter im vergangenen Jahr bereits einige Zeit in Untersuchungshaft verbracht, die an die Strafe angerechnet wird. So haben die rassistisch motivierten Brandleger nun reichlich Zeit, um den Sachschaden von rund 340'000 Franken abzustottern.