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Heerbrugg SG6. Juni 2013

Die Volksschule Heerbrugg verweigert zwei somalischen Mädchen den Unterricht, da diese ein Kopftuch tragen. Ein solches Verbot sei in der Schulordnung festgeschrieben und folge einer Empfehlung des Bildungsdepartements. Die Frage ist juristisch noch ungeklärt. Vor zwei Jahren verwehrte eine Thurgauer Schulgemeinde zwei albanischen Mädchen den Zugang zum Unterricht. in der Zwischenzeit hat das Verwaltungsgericht dieses Verbot aufgehoben, da dafür keine genügende rechtliche Grundlage vorhanden sei. (Der Fall liegt zur zeit beim Bundesgericht.)
Das Schweizer Fernsehen SF berichtet als erstes Medium über das Heerbrugger Verbot. Auf der Homepage deaktiviert SF später die Kommentarfunktion, wegen vielen Verstössen gegen die "Netetiquette). Auch in den bereits aufgeschalteten Kommentaren finden sich hetzerische Ausfälle bis hin zu: "Diese Menschen sollen endlich raus aus unserem Land - da können sie ihre Kopftücher problemlos tragen und müssen sich nicht anpassen."
Tage später ändert der Schulrat seine Meinung und beschliesst, die Empfehlung des Erziehungsrats aus der Schulordnung zu streichen. Der Schulrat sei der Meinung, dass ein Kopfbedeckungsverbot rechtlich nicht zulässig ist, solange das Bundesgericht nicht anders entscheidet.