Vor dem Kantonsgericht erscheinen zwei Rechtsexremisten, die im Juni 2007 mitbeteiligt waren am Angriff am eine Demonstration der Jungsozialisten. Im Gegensatz zu den anderen ermittelten Angreifer bestritten sie den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Zivilpolizisten seien nicht als solche erkennbar gewesen. Die Verhandlung ergibt auch, dass ein 21jähriger Automechaniker aus dem Kanton Zürich auf dem Weg zu einer Offizierskarriere war. Bei einer Hausdurchsuchung findet man bei ihm eine Hakenkreuzfahne. Er bestätigt auch seine Teilnahme an "Trauermärschen in Deutschland". Der Staatsanwalt fordert für beide eine Strafe von 12 Wochen Freiheitsstrafe, bedingt auf vier Jahre und 1000 Franken Busse, sowie den Vollzug der Vorstrafen. Das Urteil wird später veröffentlicht.