Zurück

Flaach ZH19. Juli 2012

Ulrich Schlüer, abgewählter SVP-Nationalrat, schildert in "Blaulicht", Sprachrohr der von ihm betreuten Vereinigung sifa, einen Streit in einer Asylunterkunft, er schreibt von "tierischen Geschreis", von "sich laufend verstärkenden Urwaldgebrülls". Die Streitenden würden "wie Tiere" aufeinander losgehen. Schlüer weiter: Bei den BewohnerInnen handle es sich um "angebliche Palästinenser". Man habe der Gemeinde "Flüchtlinge" angekündigt, gekommen sei "Abschaum. Elendes Schlägerpack". Schlüer fragt dann: "Warum werden Palästinenser überhaupt als Asylanten aufgenommen?". Sie hätten "doch ein Autonomiegebiet!". Er fordert: "Fort mit dem Pack!". Schlüer droht auch noch, dass die Gemeinde die AsylbewerberInnen nach Bern "verfrachten" können. Dorthin, "wo jene Bundesrätin wohnt, welche die Nicht-Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative zu verantworten" habe, "ins Haus, in dem sie wohnt." Eine Privatperson reicht Wochen später Strafanzeige ein, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm.

Nachtrag Anfang August 2014: In einer Kolumne in der "Andelfinger Zeitung"erwähnt Jürg Grau, SVP-Präsident Bezirk Andelfingen, dass Schlüer Post von der Staatsanwaltschaft erhalten habe und in naher Zukunft vor dem Richter erscheinen müsse, beschuldigt der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Der Staatswalt fordert eine bedingte Geldstrafe von 2800 und eine Busse von 800 Franken, da Schlüer die Palästinenser verallgemeinernd die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger abgesprochen habe.

Nachtrag Ende Januar 2015: Das Bezirksgericht Andelfingen spricht Ulrich Schlüer frei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. In der Anklageschrift hatte der Staatsanwalt 28 Tagessätze à 100 Franken, bedingt und eine Busse von 800 Franken verlangt. Schlüer habe die Palästinenser verallgemeinernd "die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger ausgesprochen und sie in herabsetzender erniedrigender, ausgrenzender Weise auf eine tiefere Stufe gesetzt als andere Menschen". In seiner Urteilsbegründung spricht der Einzelrichter zuerst von einem "Grenzbereich", auch äussert er Verständnis für die Privatkläger, die Schlüer zur Anzeige gebracht hatten. Der ehemalige Nationalrat hingegen sieht im Prozess einen politischen Versuch, ihn zum Schweigen zu bringen. Sonst folgt der Richter weitgehend der Argumentation der Verteidigung, wonach die Meinungsäusserungsfreiheit, vor allem auch in der politischen Auseinandersetzung, höher zu gewichten sei als das Menschenrecht auf Achtung der Würde.