Das Amtsgericht Dornach verurteilt den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 80 Tagen Haft, bedingt auf drei Jahre. Der Staatsanwalt hatte nur einen Strafbescheid von 60 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen. Schaub hatte gegen diese Busse jedoch Einspruch erhoben. Das Amtsgericht verschärft das Urteil, da sich Schaub während dem Prozess ausschweifend seine Aussagen wiederholte. Anlass des Prozesses: Schaub hatte im vergangenen Jahr an seinem Wohnort Dornach und in Arlesheim ein Flugblatt verteilt. Es enthält die bekannten Schaubschen Ansichten, wonach die Nationalsozialisten keine Gaskammern betrieben hätten, Juden in den Konzentrationslagern an Fleckfieber-Epidemien gestorben seien und das Blausäuregas "Zyklon B" lediglich als Entlausungsmittel eingesetzt worden sei.