Dintikon AG13. April 2016
Der Aargauer Regierungsrat heisst die Beschwerden einer russischen und einer mazedonischen Familie gut. Diesen waren Ende November 2015 von der Dintikoner Gemeindeversammlung die Einbürgerung (und damit die Politische Rechte) ohne Angaben von Gründen verweigert worden. Die Regierung weist das Geschäft an die Gemeinde Dintikon zurück. Die Einwohnergemeindeversammlung soll damit die Gelegenheit erhalten, noch einmal selbständig über die Gesuche um Erteilung der Bürgerrechtszusicherung befinden zu können.