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Chur und Walzenhausen AR21. August 2018

Das Bezirksgericht Plessur spricht Ivo Sasek frei vom Vorwurf der Rassendiskriminierung. Es könnten ihm weder rassistische Motive noch die Verbreitung rassistischer Gesinnung nachgewiesen werden. Sasek hatte gegen einen Strafbefehl Einspurch erhoben. Ein Staatsanwalt hatte ihm im Februar 2017 Sasek mit einer Busse von 1500 Franken belegt, dazu mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken, bedingt auf zwei Jahre.
Anlass für das Verfahren: Ende November 2012 sprach die deutsche Holocaustleugnerin Sylvia Stolz in der Churer Stadthalle zu den über 2000 BesucherInnen der Konferenz der «Anti-Zensur-Koalition» (AZK), eingeladen von Ivo Sasek und von ihm angekündigt als Frau «mit dem Mut eines Löwen». Sasek stellte Wochen später eine vollständige Aufzeichnung des Vortrags ins Internet und löste damit erste Medienberichte aus. Daraufhin gingen mindestens zwei Anzeigen von Privatpersonen bei der Bündner Staatsanwaltschaft ein, sowohl gegen Stolz wie auch gegen Sasek. Stolz wurde inzwischen in Deutschland rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt.