Morgens um zwei Uhr begegnet ein 19jähriger einem schwerbehinderten Mann, den er als betrunken erachtet und als Ausländer und Bewohner eines Ausländerheimes einschätzt. Er schlägt ihn in der Folge nieder, so dass das Opfer liegenbleibt. Der Schläger verlässt den Tatort, kehrt dann aber zurück, um dem am Boden Liegenden das "Kurzzeitgedächtnis zu löschen". Er stampft dem Opfer zwei-/dreimal mit einem Fuss auf den Kopf des Opfers. Weil er befürchtet, das Behinderte könne sterben, bietet er kurz darauf über seine nicht registrierte Prepaid-Handynummer die Sanität auf, wobei er mit ausländischem Akzent angibt, Zeuge eines Angriffes auf einen Behinderten gewesen zu sein. Das Kantonsgericht Graubünden verurteilt den Täter Anfang Januar 2006 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Zuchthaus. In der Urteilsbegründung erklärte der Gerichtspräsident: "Es handelt sich um eine von Ausländerfeindlichkeit geprägte, ruchlose, brutale und durch nichts zu rechtfertigende Tat." Das Bundesgericht bestätigt Anfang November 2006 sowohl Schuldspruch wie auch Strafzumessung. Ende März 2007 erreicht der Täter eine grössere Medienbeachtung, weil er wenige Tage vor dem Gefängniseintritt in einer TV-Glamoursendung auftritt.