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Buttisholz LU5. Juli 2004

Die Gemeindeversammlung verweigert einer 26jährigen Frau, die seit fünfzehn Jahren in der Schweiz wohnt, die Einbürgerung. Der Gemeinderat hatte dem Frau empfohlen, ein Gesuch erst wieder mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn zu stellen. Doch die Einbürgerungswillige, die allen Anforderungen gemäss Bürgerechtsgesetz erfüllt, hatte ihr Gesuch nicht zurückziehen mögen, unter anderem weil sie sich in ihrer Heimat "endlich auch politisch engagieren" wolle. Der Gemeinderat wirft der Frau daraufhin Egoismus vor und behauptet, diese habe "eine drängerische, auf den eigenen Vorteil bedachte Haltung ohne Rücksicht auf die eigene Familie, was nicht schweizerischen Gepflogenheiten und auch nicht der Rechtsordnung der Schweiz" entspreche.