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Bern19. August 2014

Das Bundesstrafgericht erinnert die Bundesanwaltschaft an den Grundsatz, dass immer Anklage erhoben werden muss, wenn "kein Fall von klarer Straflosigkeit" vorliege. Die Bundesanwaltschaft wollte keine Anklagen gegen einen (ehemaligen?) Rechtsexremisten erheben, trotz diversen, handfesten Indizien.
Anfang August 2007 fiel bei vollbesetzter Berner Reitschule einem Besucher des "Antifa-Festival" ein Rucksack auf, der Benzingeruch verströmte. Ein Mann trug das verdächtige Objekt nach aussen, wo es durch eine grosse Stichflamme in Flammen aufging. Ein junger Rechtsextremer aus dem Berner Seeland kommentierte im Internet den Angriff, bevor die Medien darüber berichtet hatten. Ermittlungen gegen diesen jungen Mann begann die Polizei allerdings erst zwei Jahre später, als er einen Waffenerwerbsschein beantragte und klar wurde, dass der Gesuchssteller bereits illegal Waffen besass. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei dann auch DNA-Spuren des Verdächtigten, die mit jenen auf dem teilweise verbrannten Rucksack übereinstimmten, ebenso Baupläne und dazugehörige Bauteile. Der Rechtsextremist, der auf der Blood-and-Honour-Site gerne mit Waffen posierte, verweigerte in der Untersuchung jede Antwort, ausser solchen zur Person. In einer Medienmitteilung kritisiert der festivalorganisierende Verein die "Gleichgültigkeit über einer der potentiell schwersten Anschläge auf linke Strukturen durch Neonazis".