Ist es Zufall oder Absicht? Gerade an jenem Tag, an dem viele Rechtsextremisten dem Geburtstag ihres Gröfaz gedenken, da vewehrt das Bundesverwaltungsgericht einem jungen Mann aus dem Kanton Schwyz die Fortsezung der militärischen Karriere. Dieser war als Sicherungsoldat eingeteilt und sah den Militärdienst als Sprungbrett für seine berufliche Zukunft im Personenschutz. Nach einer Personensicherheitsprüfung hatte die zuständige Stelle empfohlen, den Mann zu keiner Dienstleistung mehr aufzubieten und ihm die Armeewaffe zu entziehen. Grund: Der Mann war vom September 2005 bis November 2008 wiederholt bei Aktivitäten rechtsextremer Gruppen kontrolliert worden, auch wurde er dreimal wegen kleiner Delikte verurteilt. Noch offen ist ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung.