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Bern2. Mai 2002

Vor dem Kreisgericht Bern-Laupen stehen zwei 21-jährige Männer, die in den Jahren 1999 und 2000 - damals Skinheads - verschiedene Personen, darunter einen dunkelhäutigen Taxichauffeur, mit Pfeffersprays angriffen und gelegentlich auch beraubten. Auch beraubten sie mehrere sich prostituierende Drogenabhängige. Weiter begingen sich - vielfach mit Baseballschlägern - über vierzig Sachbeschädigungen, meist an Autos. Ueber die beiden Täter schreibt die "Berner Zeitung": "Kennen gelernt hatten sich die beiden in der rechtsextremen Szene. Der eine, A., von geringer Statur rutschte an Fussball- und Eishockeyspielen (YB, SCB) in die Szene und entdeckte 'einen Kick für mich, der Grösste zu sein'. Mit rechtsextremen Gedankengut habe er sich aber kaum befasst. (...) Der andere, B., gefiel sich, wenn er mit Bomberjacke, Stiefeln und kahl geschorenem Haupt durch die Strassen zog. Bei ihm wurde ein ganzes Arsenal von Waffen sichergestellt." Weiter wurden bei den beiden Glatzen einschlägige nationalsozialistsche Devotionalien gefunden. Das Gericht verurteilt die beiden Täter zu einer auffallend geringen Strafe, nämlich 18 Monaten Gefängnis bedingt. In der Urteilsbegründung erachtet Gerichtspräsident Jean-Pierre Vicari ("Wir haben die Möglichkeiten zur Strafreduktion voll ausgeschöpft") gerade jene Tatbestandsmerkmale, die bei rechtsextremistischen Straftaten typisch sind, als strafmildernd. Die Skins hätten nicht "bandenmässig" sondern spontan, planlos und unprofessionell gehandelt. Auch hätten die Täter nicht richtig zur Szene gehört. (Nur: die Opfer entsprachen dem rechtsextremistischen Feindbild.) Weiter sei weniger das Geld das Motiv gewesen, sondern das Zufügen von Schmerz. (Nur: Gerade die Erniedrigung ist häufig ein Motiv rechsextremistischer Attacken.) Weiter seien die Täter ja sozial integriert, seien in der Arbeitswelt integriert, lebten bei ihren Eltern und seien nicht vorbestraft. (Nur: Rechtsextremisten sind eben meist sozial integriert.)