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Bellinzona TI14. Juni 2011

Das Bundesstrafgericht erachtet die Telefon- und E-Mail-Überwachung des "Rütlibombers" und seiner Eltern als gerechtfertigt. Der Mann, der bei seinen Eltern wohnt, wird beschuldigt, am 1. August 2007, unmittelbar nach Ende der offiziellen Bundesfeier, auf dem Rütli eine Petarde zur Explosion gebracht zu haben. Auch wird ihm vorgeworfen, Anfang September 2007 Anschläge auf drei Briefkästen verübt zu haben. Das heute veröffentlichte Urteil des Bundesstrafgerichtes enthält einen neuen Hinweis zum 38jährigen Tatverdächtigen, japanischer Herkunft, aufgewachsen in Kanada. Das Gericht schreibt, der Verdächtige "bestätigte seinen Hang zur Gewalt, sein Interesse an Tätigkeiten des Nationalsozialismus bzw. analoger politischer Strömungen sowie seine grosse Freude an Waffen und Sprengkörpern". Bis anhin gibt es aber auch keine Hinweise dafür, dass der Mann in der Schweizer Rechtsextremen-Szene verkehrte.