David Klein bezeichnete Anfang Januar 2014 Muslime als "Pack" und Abschaum". Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dies berichtet die NZZ am Sonntag.
David Klein hat sich selbst der Beobachtung durch Medienschaffende ausgesetzt. Er reichte Anfang 2014 gegen den Berner Komiker Massimo Rocchi eine Strafanzeige wegen "Rassendiskriminierung" ein, nachdem Rocchi in einem SRF-Sendung mit antisemitischen Unterstellungen aufgefallen war. Ein Zürcher Privatsender konsultierte daraufhin Kleins Homepage und fand einen Eintrag, in dem Klein behauptete, "Muslime" seien "die Nazis von heute!". Er kommentierte damit einen Videoclip, der palästinensische Kinder und Jugendliche zeigt, die zwei orthodoxe Juden belästigen und bedrängen und mit Schnee bewerfen. Klein schrieb: "Was während dem Dritten Reich auf deutschen Strassen die Regel war, heute in Jerusalem! Aber die 'Weltgemeinschaft' soll diesem Abschaum nur immer weiter Geld in den Hintern blasen und dieses verkommene Pack allerorts recht fleissig 'integrieren', damit sie weltweit ihren Judenhass praktizieren können." Kleins Auslassungen waren keine Ausnahme, wie die Basler "TagesWoche" später berichtete. "Wenn Klein nicht über befreundete Saxofonspieler herzieht, lässt er sich am liebsten über Muslime und Araber im Allgemeinen aus." Der Nazi-Muslim-Vergleich sei "nur ein Bruchteil seines offenen Hasses gegen alles Arabische (und das meiste Deutsche)." Basler Muslime reichten eine Strafanzeige gegen Klein ein. Dieser entschuldigte sich, die Anzeigenerstatter zogen ihre Anzeige zurück, doch Verstösse gegen die Rassismus-Strafnorm sind Offizialdelikte. Nun hat die Basler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Klein ausgestellt. Dies berichte die "NZZ am Sonntag" in ihrer neuesten Ausgabe, allerdings ohne Angaben zur Strafhöhe. Klein hat inzwischen Berufung gegen die Verurteilung eingelegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Zürcher Sonntagszeitung erklärte. Klein selber verweigerte der NZZ am Sonntag eine Stellungsnahme.
P.S
1. Das Basler Strafgericht verurteilt Klein im Juli 2015 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken, bedingt auf zwei Jahre.
2. Anfang Dezember 2016 spricht das Appelationsgericht Basel-Stadt David Klein frei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm.