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Basel3. November 2016

Schwere Zeiten für Eric Weber, von der „Volksaktion gegen zu viele Ausländer und Ausländer in unserer Heimat VA“. Vor bald zwei Wochen wurde er als Grossrat abgewählt und heute verliert er auch den Prozess, den er gegen den Antifa-Aktivisten Jürgen Saalfrank anstrengt hat. Dieser hatte Mitte März 2016 den Wahlkämpfer Weber beim Flugblattverteilen in Kleinbasel angesprochen und ihn als „Nazi“ bezeichnet. Das war bei der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht unbestritten. Weber hatte noch vorgebracht, der Aktivist habe ihn dreimal als "Nazischwein" beschimpft und auch bedroht. Ein Begleiter Webers, auch Privatkläger, hatte vor Gericht erklärt, einmal den Begriff "Nazischweiz" gehört zu haben. War aber nicht überzeugend aufgetreten. Vor Gericht gab sich Eric Weber zuversichtlich. Er werde Ende November bei den Präsidentenwahlen einen Stimmenanteil von zwanzig Prozent erreichen. Selbst wenn dem so wäre, verbliebe er unter den Nichtgewählten.

In der Urteilsbegründung hatte der Gerichtspräsident festgehalten, Jürgen Saalfrank habe Weber "eine relevante Nähe zum deutschen Nationalsozialismus" nachweisen können, mehr für die 1980er-Jahre als für die vergangenen Jahre. Weber habe sich aber auch nie von seiner Vergangenheit distanziert. Saalfrank habe deshalb davon ausgehen können, "dass Eric Weber ein Nazi" sei. Auch sei das öffentliche Interesse gegeben, durch Webers politische Tätigkeiten und den damaligen Wahlkampf. Saalfrank hatte das Gericht mit einer knapp dreihundertseitigen Dokumentation bedient, darin belegt er Weber nationalsozialistisch inspirierte Auftritte, seine rassistischen und antisemitischen Äusserungen wie auch seine Kontakte in Deutschlands rechtsextremistische Szene. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.