Basel28. Juni 2016
Das Appelationsgericht bestätigt den Schuldspruch gegen Volksaktion-Parlamentarier Eric Weber wegen mehrfacher Wahlfälschung und verurteilt ihn zu 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Gericht befand, Weber habe eine Frau dazu gedrängt, ein zweites Wahlcouvert zu beziehen und ihn zu wählen. In einem zweiten vorgeworfenen Fall kam das Gericht aus formaljuristischen Gründen zu einem Freispruch, obwohl es durchblicken liess, dass es Weber auch in diesem Fall als überführt erachtet.