Ernst Indlekofer, Holocaust-Leugner und Herausgeber der Zeitschrift "Recht + Freiheit", muss nun doch einen Schuldspruch des Strafgerichtes gewärtigen. Das Appelationsgericht hebt die Prozesseinstellung auf, die das Strafgericht im März 2006 ausgesprochen hatte, da die Vorwürfe entweder verjährt seien, zumindest jedoch das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei. Das Verfahren hatte im Sommer 1998 begonnen, als Polizisten - begleitet von Boulevard-Journalisten - Indlekofer an seinem Wohnort verhafteten und für mehrere Wochen in Untersuchungshaft setzten. Die Staatsanwältin, die im Jahr 2000 den Fall übernahm, warf ihm später Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm in rund 30 Fällen vor, begangen durch die Veröffentlichung von einschlägigen Texten in Indlekofers Postille "Recht + Freiheit". Das Appelationsgericht kritisiert die Vorinstanz, die den Fall zwar 2004 zugewiesen erhalten hatte, doch die Verhandlung erst im März 2006 durchführte und sich dann wieder eineinhalb Jahre Zeit liess, bis sie das begründete Urteil ablieferte. Das Strafgericht hatte im März 2006 die Staatanwältin gescholten.
Fazit: Die meisten Anklagepunkte sind inzwischen verjährt, noch zur juristischen Debatte stehen nur noch jene Texte, die Indlekofer nach April 2001 veröffentlichte. Aber auch dieser Teil der Anklage droht im kommenden Jahr zu verjähren.