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Basel28. April 2004

Das Strafgericht Basel-Stadt spricht zwei Offiziere der Kantonspolizei Basel-Stadt frei, die Ende Juni 2002 mitverantwortlich waren für eine Personenkontrolle bei der Saalveranstaltung der Partei National Orientierter Schweiz (PNOS). Dabei waren alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert worden. PNOS-Mitglieder hatten daraufhin Strafanzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch eingereicht. Unter anderem erklärt der Gerichtspräsident: "Leute, die hinter dem 20-Punkte-Programm der PNOS stehen, das eng an das 20-Punkte-Programm der NSDAP anlehnt und der Bundesverfassung widerspricht, können den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Bundesverfassung nicht in Anspruch nehmen, sondern müssen eine Personenkontrolle tolerieren."