Auch wer Links setzt, muss aufpassen. Diese Erfahrung musste die PNOS-Exponentin Denise Friedrich machen. Sie war verantwortlich für den Internet-Auftritt der rechtsextremen Partei und hat einen Hyperlink auf einen rassistischen Inhalt im Internet zu lange stehen lassen und damit gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Das Basler Strafgericht verurteilt die 27jährige Köchin deshalb zu 60 Tagessätzen à 90 Franken unbedingt, dazu widerruft es eine frühere bedingte Verurteilung. Der damalige Basler PNOS-Präsident Philippe Eglin schrieb im Sommer 2009, dass das Tagebuch von Anne Frank auf "einem Lügengebilde" beruhe. Die Basler Justiz eröffnete umgehend ein Strafverfahren, doch der Text blieb weiterhin auf der Site der Basler PNOS-Sektion und die Bundespartei setzte weiterhin einen Link. Das Strafgericht hielt Friedrich vor, dass ihr spätestens nach der Anklage gegen Eglin hätte klar sein müssen, dass dessen Text gegen die Rassismus-Strafnorm verstosse. Die Partei entfernte allerdings Eglins holocaust-leugnenden Beitrag erst nach Eglins erstinstanzlicher Verurteilung (90 Tagessätze à 120 Franken) im Sommer 2010 und nach expliziter richterlicher Aufforderung. Vor dem Gericht zeigte die Rechtsextreme wenig Einsicht und erklärte, ihre Partei wolle doch einfach nur auf Probleme aufmerksam mache, aber verstosse immer wieder gegen "dieses Gesetz" und meinte damit die Rassismus-Strafnorm. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gleichentrags tritt Friedrich an der ordentlichen Generalversammlung der PNOS von ihrem Amt als PNOS-Vizepräsidentin zurück.