Das Bezirksgericht Bülach verurteilt Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken VgT, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, sieht jedoch von einer Bestrafung ab. Kessler erklärt umgehend, er werde den Schuldspruch anfechten. Das bezirksgerichtliche Urteil ist der vorläufige Schlusspunkt eines Strafverfahrens, das im Jahr 1998 begonnen hatte und in dem inzwischen mehrere Vorwürfe verjährt sind. Die Zürcher Strafbehörden machten in der Auseinandersetzung mit dem prozesswütigen VgT-Präsidenten - zurückhaltend ausgedrückt - nicht immer die beste Figur. Auche einer früheren Bestrafung (45 Tage Gefängnis unbedingt) konnte sich Kessler dank einer "Hinhaltetaktik" (Regierungsrat des Kantons Zürich) so lange entziehen, bis die Vollstreckungsverjährung eintrat.