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Altdorf UR22. Mai 2013

Das Obergericht Uri verhandelt gegen einen 65jährigen Waadtländer, der am 8. August 2010 bei der rechtsextremistischen Rütlifeier beim Abspielen der ehemaligen Nationalhymne "Rufst Du mein Vaterland", die Hand zum Hitlergruss gehoben hat. Die Vorstinstanz (Landgericht Uri) hatte den Mann im Juni 2012 wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt. Der Mann verteidigte sich selbst. Gemäss einem Bericht in der Neuen Urner zeitung erklärte er: "Er sei noch immer geschieden, habe noch immer keine Kinder und lebe nach wie vor von einer monatllichen Minimalrente von 2188 Franken, (...) Es sei ihm nicht klar, weshahlb er wieder dieselben Fragen beantworten müsse. Er habe in der Sache bereits alles gesagt.." Auch sein Schlusswort sei kurz gewesen: "Ich beziehe mich auf Art. 261 zur Rassendiskriminierung im Strafgesetzbuch. Finden Sie den Fehler."