Altdorf UR26. Juni 2012
Vor dem Landgericht Uri muss sich ein 64jähriger Westschweizer verantworten, der am 8. August 2010 bei der PNOS-Rütlifeier beim Absingen der alten Nationalhymne den rechten Arm mit flacher Hand nach oben gehoben hatte. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken. Der Angeklagte habe die Rassismus-Strafnorm verletzt, in dem er mit dem Zeigen des Hitlergrusses in der Öffentlichkeit nationalsozialistische Ideologien verbreitet habe. Der Angeklagte beruft sich auf die "Gesinnungsfreiheit". Das Gericht verurteilt den Westschweizer zu 10 Tagessätzen à 50 Franken und zu einer Busse von 300 Franken. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken.