Zurück

Aarau29. März 2006

Das Bezirksamt Aarau stellt das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm ein. Schaub hatte im vergangenen Jahr anlässlich einer rechtsextremistischen Kundgebung zum 1. Mai eine antisemitische Rede gehalten. Schaubs Aussagen - soweit sie rekonstruierbar seien - stellten keine Verletzung der Menschenwürde dar.