Vor dem Bezirksgericht müssen erscheinen: Fünf Exponenten der Partei National Orientierter Schweizer PNOS, alle angeklagt der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Sie sind verantwortlich für die Homepage-Veröffentlichung des (inzwischen überarbeiteten) Parteiprogrammes. In diesem war Ausländern die Menschenrechte abgesprochen und die "Rückführung kulturfremder Ausländer" gefordert worden. Vier Aneklagten wird auch die Verbreitung eines Taschenkalenders vorgeworfen,in dem die Kippa dem Gesslerhut gleichgesetzt wird. Einem Aneklagte wird auch noch üble Nachrede vorgeworfen, begangen gegen die JUSO des Kantons Bern. Haldimann wird auch belangt wegen eines Blog-Beitrags, in dem er den Text eines deutschen Rassebiologen verbreitet hatte. Das Bezirksgericht spricht die Angeschuldigten schuldig der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorn, begangen durch jene Aussage im Parteiprogramm, wonach es ein Irrtum sei anzunehmen, der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte habe. Ein Angeklagte wird auch wegen seiner Blogveröffentlichung verurteilt. In einem Comminiqué bezeichnet die PNOS später das Urteil als einen "moralischen Sieg". Mitte Februar 2009 meldet die Partei, dass die Verurteilten die Strafen akzeptieren würden. Diese würden, obwohl sie sich als "unschuldig im Sinne der Anklage" ansähen, "auf Grund des tiefen Strafmasses" auf die Appellation verzichten.