Der "Tagesanzeiger" berichtet, dass Ende Januar 2009 die fünf Vorstandsmitglieder der Partei National Orientierter Schweizer PNOS vor dem Bezirksgericht Aarau erscheinen müssen, angeklagt der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, weil sie das 20-Punkte-Parteiprogramm auf der Homepage verbreitet hatten. In diesen Programm steht in Punkt vier: "Ein gesunder Staat vertritt die Rechte seines Volkes und nicht, wie heute, die Interessen von Randgruppen oder fremden Eindringlingen. Dass es soweit gekommen ist, verdanken wir dem Irrtum, jeder Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben." Und der Punkt 7 verlangt die "Rückführung kulturfremder Ausländer". Die fünf Angeschuldigten waren im Herbst 2007 vom Untersuchungsrichter zu teils unbedingten, teils bedingten Tagessätzen verurteilt worden, doch haben sie alle gegen dieses Urteil appelliert. Die PNOS hatte damals auf ihrer Homepage angekündigt, dass "ein Urteil des Bundesgerichtes in dieser Hinsicht" noch ausstehe. Vier Vorstandsmitglieder sind weiter angeklagt einen Taschenkalender angeboten zu haben, in der die Kippa dem Gesslerhut gleichgestellt wird. Ein Angeschuldigter wird auch der üblen Nachrede beschudigt, nachdem er geschrieben hatte: "Die Strassenschläger aus dem Dunstkreis der ebenfalls antretender Parteien wie Juso und PdA ...". Und ein weiterer Angeschuldigter muss sich noch für einen rassistischen Blogeintrag verantworten, in dem er sich - gestützt auf einen österreichischen Naziideologen - über "Neger" und ihre "Geschlechtskraft" ausgelassen hatte.