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Aarau30. Oktober 2002

Das Aargauer Obergericht verhängt eine unbedingte zweijährige Gefängnisstrafe gegen eine 21jährige Frau, die im Juli 2000 in Möhlin AG einen Brandanschlag gegen eine Asylbewerber-Unterkunft versuchte. Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte die Täterin im Januar 2002 nur zu einer bedingten Strafe veruteilt, der Staatsanwalt hatte jedoch gegen das Urteil appeliert.

Am 23. Juli 2000 hatten vorerst Unbekante versucht in Möhlin AG eine Asylbewerber-Unterkunft anzuzünden. Zwei Bewohner der Unterkunft bemerken einen starken Benzingeruch und gehen nachsehen. Sie sehen zwei Personen in weissen Pullovern und Kapuzen. Die Unbekannten sind eben daran, eine Benzinspur vom Haus weg zu legen. Die Täter ergreifen sofort die Flucht. Rund zwei Wochen später gesteht eine 19jährige Frau die Tat. Sie habe zuerst in einem Baselbieter Jugendtreffpunkt mehrere Skins getroffen, auch einen 16jährigen in ihren Tatplan eingeweiht, der ihr zwei Kanister Benzin aus der Garage seines Vaters beschafft habe. Nach der vereitelten Tat sei sie mit ihrem Auto geflüchtet. Später schreibt die Schweizerische Bundespolizei in ihrem Bericht "Skinheads in der Schweiz": "Auch die Haupttäterin bei einem versuchten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Juli 2001 war aktives Mitglied von Blood & Honour". Gegenüber Medienschaffenden hatte der Bezirksamtmann Ambros Kessler behauptet, die Täterin sei keine organisierte Rechtsextremistin, verkehre aber in rechtsextremen Kreisen. Den Brandanschlag habe sie nur begangen, weil ihr die Eltern einen Papagei vorenthalten hätten.